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   OLG Hamm, 20.12.2005 - 4 OBL 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8221
OLG Hamm, 20.12.2005 - 4 OBL 81/05 (https://dejure.org/2005,8221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2005 - 4 OBL 81/05 (https://dejure.org/2005,8221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 4 OBL 81/05 (https://dejure.org/2005,8221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Terminierung der Hauptverhandlung außerhalb der Sechsmonatsfrist; Durch die Justiz bedingte erhebliche Verzögerung des ...

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 121 Abs. 1
    Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05

    Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2005 - 4 OBL 81/05
    Dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen wird nur dann Genüge getan, wenn die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2005 - 4 OBL 74/05 OLG Hamm).

    Unter Anwendung dieses Grundsatzes wäre der Beginn des Verfahrens im November 2005, Dezember 2005 und Januar 2006 möglich gewesen, da dem Senat aus dem Verfahren 4 OBL 74/05 OLG Hamm bekannt ist, dass in diesen Monaten Nicht-Haftsachen terminiert worden sind, die im Hinblick auf diese Haftsache hätten verlegt werden können.

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Bei der Terminierung einer Haftsache ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich Vorrang vor Nichthaftsachen hat (vgl. zuletzt Senat in 2 OBL 57/05 mit weiteren Nachweisen und 4. Strafsenat des OLG Hamm in 4 OBL 81/05 und 4 OBL 74/05).
  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05

    Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen

    Der Direktor des AG Münster hat auf eine Anfrage der Jugendkammer des LG Münster erwidert, dass alle vier Jugendrichter des Amtsgerichts Münster überlastet seien und keine Abhilfe geschaffen werden könne (4 OBL 81/05 OLG Hamm).
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